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ALLGEMEINE GESCHÄFTSSBEDINGUNGEN

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§ 1   Geltungsbereich Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

  1.1. Pattempto Inhaber Stefan Ott (nachfolgend „Pattempto“ oder „wir“ oder „uns“) ist in der Patentrecherche (etwa Überblicksrecherchen, Recherchen zum Stand der Technik, Freedom-to-operate Recherchen), Patentüberwachung (Patent-Monitoring) sowie Rechtsstandsüberwachung tätig. Für die Geschäftsbeziehung zwischen Pattempto, und dem Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, Pattempto stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
  1.2. Kunden im Sinne dieser AGB sind ausschließlich Unternehmer, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§14 BGB).
  1.3. Individuelle Vertragsabreden haben darüber hinaus Vorrang vor diesen AGB.

§ 2   Vertragsschluss

  2.1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, das Angebot wird ausdrücklich als bindend bezeichnet. Sie stellen im Allgemeinen rechtlich unverbindliche Angebote dar und dienen als Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.
  2.2. Eine rechtliche Bindung kommt nur durch beiderseits unterzeichneten Vertrag oder durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande, außerdem dadurch, dass wir mit der Erbringung der beauftragten Leistung beginnen. Im jeweiligen Vertrag ist der konkrete vom Kunden gewünschte Umfang der von uns zu erbringenden Leistungen sowie das hierfür vom Kunden zu leistende Entgelt im Detail ausgestaltet. Der abzuschließende Vertrag bezeichnet in diesem Sinne die Vereinbarungen über unsere Lieferungen und Leistungen, die auf die vorliegenden AGB sowie ggfs. weitere Anlagen Bezug nehmen.
  2.3. Für die Erbringung unserer Leistungen sind wir regelmäßig von der Verfügbarkeit externer Datenbanken abhängig. Der Vertragsschluss erfolgt regelmäßig unter dem Vorbehalt, im Falle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Verfügbarkeit externer Datenbanken, nicht oder nur teilweise zu leisten. Dies gilt nur für den Fall, dass die mangelnde Verfügbarkeit nicht von uns zu vertreten ist. Wir werden alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um die vertragsgemäß geschuldeten Leistungen bereitstellen zu können. Andernfalls wird die Gegenleistung unverzüglich zurückerstattet. Im Falle der Nichtverfügbarkeit oder der nur teilweisen Verfügbarkeit wird der Kunde unverzüglich informiert.

§ 3   Vertragsgegenstand

  3.1. Wir werden die Interessen des Kunden nach besten Kräften wahrnehmen. Die Ausführung unserer Leistungen erfolgt durch fachlich qualifizierte Personalressourcen für den Kunden. Wir haben die Leistungen nach Maßgabe der konkreten Aufforderungen, gegebenenfalls Leistungsbeschreibungen des Kunden zu erbringen. Wir unterliegen während der Tätigkeit für den Kunden über die Vorgaben der Beauftragung hinaus keiner weiteren Weisungen des Kunden hinsichtlich Ort, Zeit sowie Art und Weise der Leistungserbringung.
  3.2. Der Umfang der konkreten Verpflichtung ergibt sich jeweils aus dem Einzelauftrag. Je nach Einzelauftrag umfasst dies insbesondere
   
  • Patentrecherchen (Kurzrecherchen, Übersichtsrecherchen, Recherchen zum Stand der Technik, Schutzrechte Dritter (FTO), Einspruchsrecherchen, Nichtigkeitsrecherchen, Detailrecherchen).
  • Patentüberwachung (Patent-Monitoring), also die Information über neue Veröffentlichungen von Patenten und Gebrauchsmustern in dem Technologiegebiet des Kunden.
  • Rechtsstandsüberwachungen (bspw. Rücknahme, Zurückweisung; Ankündigung der Erteilung; Erteilung; Gebührenzahlung).
  3.3. Wir können je nach konkretem Einzelauftrag weitere Leistungen erbringen. “Leistungen” im Sinne dieser AGB sind alle dem Kunden zu überlassenden Arbeitsergebnisse, z.B. Rechercheberichte, Datenbankauszüge, Grafiken und Zeichnungen, auch soweit sie unkörperlich (z.B. durch elektronische Übertragungsmittel) zur Verfügung gestellt werden.
  3.4. Wir werden tätig im Rahmen der vorhandenen Möglichkeiten und gegebenen Gesetze bzw. Vorschriften; eine Vollständigkeit der Recherche wird nicht geschuldet, sondern unsere Pflicht beschränkt sich auf die Auswertung der vereinbarten elektronischen Datenbanken dritter Anbieter unter Beachtung deren Benutzungsbestimmungen; wir sind nicht verpflichtet, die Datenbanken oder sonstiges von uns herangezogenes Material auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen. Ein konkreter Erfolg ist regelmäßig nicht geschuldet. Wir werden daher regelmäßig auf der Grundlage von Dienstverträgen tätig.
  3.5. Wir stellen die Rechercheergebnisse in maschinenlesbarer Form und/oder durch E-Mail zur Verfügung.
  3.6. Übersetzungen der von uns recherchierten oder zitierten Dokumente sind nicht geschuldet, soweit nichts anderes vereinbart ist.
  3.7. Die von uns erbrachten Leistungen stellen keine Rechtsberatung dar. Sie dienen lediglich Informationszwecken. Sie können insbesondere keine individuelle Rechtsberatung ersetzen, welche Besonderheiten des Einzelfalls berücksichtigt.
  3.8. Wir behalten uns bis zur Lieferung Änderungen, insbesondere Verbesserungen unserer Leistung vor, wenn hierdurch nur unwesentliche Änderungen in der Beschaffenheit eintreten und der Kunde nicht unzumutbar beeinträchtigt wird. Anderenfalls stehen dem Kunden die gesetzlichen Ansprüche zu.
  3.9. Wir geben gegenüber dem Kunden keine Garantien im Rechtssinne ab, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
  3.10. Wird eine Leistung aufgrund von Vorgaben des Kunden erstellt oder benutzen wir Material des Kunden, sind wir berechtigt die vom Kunden genannten Tatsachen als richtig und vollständig zugrunde zu legen, es sei denn eine entsprechende Prüfung ist ausdrücklich Auftragsgegenstand. Der Kunde hat uns jedoch in jedem Fall auf von ihm festgestellte Unrichtigkeiten hinzuweisen.
  3.11. Wird im Auftrag des Kunden ein Kostenvoranschlag erstellt, so sind die Kosten entsprechend Zeitaufwand vom Kunden zu erstatten. Die Kosten werden auf eine anschließende Beauftragung angerechnet.
  3.12. Der Kunde ist verpflichtet, unser Angebot oder unsere Aufforderung zur Abgabe eines Angebots, soweit er dieses zur Grundlage seines Angebots macht, sorgfältig auf Richtigkeit und Zweckmäßigkeit zu prüfen. Das gilt insbesondere für von uns angegebene Annahmen, die wir unserer Kalkulation und Leistungsbeschreibung zugrunde gelegt haben. Treffen derartige Annahmen nicht zu, wird uns der Kunde nach Kenntnis davon unterrichten, damit wir das Angebot korrigieren können.

§ 4   Subunternehmer

  4.1. Wir können für die Erfüllung unserer Pflichten auch Dritte oder durch uns oder den Dritten beauftragtes (freies) Personal (einschließlich Arbeitnehmer) einsetzen. Wir bleiben jedoch für die ordnungsgemäße Erfüllung gegenüber dem Kunden verantwortlich.

§ 5   Vergütung

  5.1. Maßgebend sind die in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Sofern nichts anderes vereinbart wird, gelten unsere im Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Listenpreise.
  5.2. Alle Preise verstehen sich in EURO, falls nicht anders vereinbart, zuzüglich Verpackung, Transport und Frachtversicherung ab unserem Sitz.
  5.3. Wir sind berechtigt die vereinbarten Preise für die vertraglichen Leistungen zum Ausgleich von Personal- und sonstigen Kostensteigerungen angemessen zu erhöhen. Wir werden diese Preiserhöhungen dem Kunden schriftlich oder per E-Mail bekannt geben; die Preiserhöhungen gelten nicht für die Zeiträume, für die Kunde bereits Zahlungen geleistet hat.

§ 6   Liefer- und Leistungszeit

  6.1. In Fällen höherer Gewalt (unvorhergesehene, von uns unverschuldete Umstände und Vorkommnisse, die mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes nicht hätten vermieden werden können, z.B. Arbeitskämpfe, Krieg, Feuer, Überschwemmungen, Naturkatastrophen, Transporthindernisse, Kräfte-, Energie-, Rohmaterial- oder Hilfsstoffmangel, nachträgliche Materialverknappung, Import- und Exportrestriktionen, behördliche Maßnahmen, Nichterteilung behördlicher Genehmigungen, Pandemien, Epidemien, Ausfall von Kommunikationsnetzen, Stromausfall oder sonstige Betriebsstörungen), die uns ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, die Leistungen auszuführen, verlängern sich Zeitangaben um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit. Dies gilt auch für Fälle, in denen bei Abschluss des Vertrages existierende oder vorgesehene Entsorgungsmöglichkeiten in Zukunft ohne unser Verschulden nicht mehr oder nicht in ausreichendem Umfang zur Verfügung stehen. Wir sind verpflichtet, den Kunden über die Verzögerungen zu unterrichten, soweit dies möglich und zumutbar ist. Wir werden uns nach besten Kräften bemühen, die höhere Gewalt zu beheben und in ihren Auswirkungen soweit wie möglich zu beschränken. Pattempto und der Kunde werden sich bei Eintritt der höheren Gewalt über das weitere Vorgehen abstimmen. Führen solche Störungen zu einer Verzögerung von mehr als zwei Monaten, kann jede Vertragspartei hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils den Vertrag außerordentlich kündigen bzw. von diesem zurücktreten.
  6.2. Teillieferungen und Teilleistungen und entsprechende Abrechnungen sind unter angemessener Berücksichtigung der Kundeninteressen zulässig, wenn die Teillieferung bzw. Teilleistung für den Kunden im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszweckes verwendbar ist, die Restlieferung bzw. -leistung sichergestellt ist und dem Kunden kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen.

§ 7   Mitwirkungsobliegenheiten des Kunden

  7.1. Der Kunde hat unsere Vertragsleistungen durch angemessene Mitwirkungshandlungen zu fördern. Er wird uns insbesondere die für Vertragsleistungen erforderlichen Informationen und Daten zur Verfügung stellen.
  7.2.

Vorhandene oder während des Auftrages erlangte Kenntnisse bzw. Informationen, die für unsere Leistungen von Bedeutung sein können, hat uns der Kunde unverzüglich mitzuteilen.

Vorhandene oder während des Auftrages erlangte Kenntnisse bzw. Informationen, die für unsere Leistungen von Bedeutung sein können, hat uns der Kunde unverzüglich mitzuteilen.

§ 8   Haftungsbegrenzung: Schadensersatzansprüche, Ersatz vergeblicher Aufwendungen

  8.1. Die Basis der Recherchedienste ist der Zugriff auf Patentdatenbanken Dritter, insbesondere von entsprechenden Patentämtern. Diese werden regelmäßig gepflegt und aktualisiert. Es kommt dennoch häufig zu Korrekturen und fehlerhaften Angaben im Patentbestand. Wir können keine Haftung für den Datenbestand der Patentämter übernehmen. Außerdem bestimmt sich mitunter die Tiefe der Recherchen nach dem vom Kunden vorgegebenen zeitlichen Umfang und Budget. Eine etwaige Haftung für unsere Rechercheergebnisse steht damit in Abhängigkeit zu dem beauftragten Leistungsumfang.
  8.2. Jegliche Schadensersatzansprüche des Kunden, die gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, unmittelbar oder mittelbar im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis entstehen, sind ausgeschlossen, soweit im Folgenden nichts Abweichendes geregelt ist:
  8.3. Wir haften im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unbeschränkt.
  8.4. Ferner haften wir für die fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Kardinalpflichten sind Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf, mithin Rechte und Pflichten, die der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade zu gewähren hat. In diesem Fall haften wir jedoch nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden sowie auf die Deckungssumme der Haftpflichtversicherung von uns.
  8.5. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit eines Produktes und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben ebenfalls unberührt.
  8.6. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.

§ 9   Zahlungsbedingungen, Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte, Abtretung

  9.1. Rechnungen sind sofort und ohne Abzug fällig. Ist ein Zahlungstermin nicht vereinbart, so richtet sich der Eintritt des Verzuges nach den gesetzlichen Vorschriften.
  9.2. Wir sind berechtigt, Zahlungen abweichend von einer Tilgungsbestimmung des Kunden auf die älteste fällige Rechnung zu verrechnen.
  9.3. Ist Ratenzahlung vereinbart, so tritt die Fälligkeit der gesamten Restforderung ein, wenn der Kunde sich mit mindestens zwei aufeinander folgenden Raten ganz oder mit einem nicht unerheblichen Teil der Zahlung im Verzug befindet. Der Kunde ist berechtigt uns einen geringeren Schaden bzw. ersparte Aufwendungen nachzuweisen.
  9.4. Der Kunde ist zur Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen berechtigt oder solchen die Pattempto anerkannt hat. Zur Ausübung von Leistungsverweigerungs- oder Zurückbehaltungsrechten ist der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aus dem selben Rechtsverhältnis berechtigt.
  9.5. Die Abtretung von Forderungen gegen uns an Dritte ist ausgeschlossen.

 

§ 10   Vertraulichkeit und Datenschutz

  10.1. Der Kunde und Pattempto verpflichten sich gegenseitig zur Vertraulichkeit gem. der nachfolgenden Bestimmungen.
  10.2. Der Empfänger hat die Geschäftsgeheimnisse der offenbarenden Partei im Sinne des § 2 Nr. 1 GeschGehG sowie sonstige vertrauliche Informationen, insbesondere wirtschaftlich, rechtlich, steuerlich und technisch sensible Daten (gemeinsam „Vertrauliche Informationen“), die ihm anvertraut wurden oder bekannt geworden sind – unabhängig davon, ob sie ausdrücklich als vertraulich gekennzeichnet wurden oder nicht – geheim zu halten, nicht bekannt zu geben oder offenzulegen. Keine Vertraulichen Informationen sind solche Informationen, die der Öffentlichkeit vor der Mitteilung oder Übergabe an den Empfänger bekannt oder allgemein zugänglich waren oder dies zu einem späteren Zeitpunkt ohne Verstoß gegen eine Geheimhaltungspflicht werden; die dem Empfänger bereits vor der Offenlegung und ohne Verstoß gegen eine Geheimhaltungspflicht nachweislich bekannt waren; die vom Empfänger ohne Nutzung oder Bezugnahme auf die Vertrauliche Informationen selbst gewonnen wurden oder die dem Empfänger von einem berechtigten Dritten ohne Verstoß gegen eine Geheimhaltungspflicht übergeben oder zugänglich gemacht werden. Diese Verpflichtung gilt auch für einen Zeitraum von fünf (5) Jahren nach Beendigung des Vertrages. Auch der Inhalt des Vertrages selbst ist von dieser Verpflichtung erfasst.
  10.3. Der Empfänger darf Vertrauliche Informationen intern nur beschränkt auf das erforderliche Maß und den erforderlichen Personenkreis („need-to-know“) offenlegen. Vertrauliche Informationen dürfen vom Empfänger insbesondere nur dessen zur Verschwiegenheit verpflichteten Mitarbeitern oder seinen der beruflichen Verschwiegenheit unterliegenden Beratern zugänglich gemacht werden, soweit diese mit den vertraglichen Beziehungen befasst sind und die Informationen vernünftigerweise benötigen. Die Mitarbeiter sind vorab auf diese Vereinbarung hinzuweisen. Der Empfänger wird alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, um zu gewährleisten, dass alle Personen, denen Vertrauliche Informationen mitgeteilt oder zugänglich gemacht werden, mit diesen in gleicher Weise verfahren, wie der Empfänger dies zu tun verpflichtet ist.
  10.4. Der Empfänger ist nicht berechtigt, die Vertraulichen Informationen für andere als die vertraglich vereinbarten Zwecke selbst oder durch Dritte zu nutzen, zu verwerten oder sich anzueignen. Insbesondere bei Produkten und Gegenständen ist der Empfänger nicht berechtigt, Vertrauliche Informationen im Wege des sog. „reverse engineering“ durch Beobachten, Untersuchen, Rückbauen oder Testen zu erlangen.
  10.5. Auf Aufforderung der offenbarenden Partei sowie ohne Aufforderung spätestens nach Beendigung des Vertrages verpflichtet sich der Empfänger, alle ihm zur Verfügung gestellten Vertraulichen Informationen sowie alle davon angefertigten Kopien und Abschriften unverzüglich an die offenbarende Partei zurückzugeben oder in Abstimmung mit ihr zu vernichten, soweit sich nicht abweichende Aufbewahrungspflichten ergeben oder aus dem Auftragsverhältnis ableitbar sind bzw. eine Aufbewahrung zur Rechtewahrnehmung im Einzelfall (etwa zur Enthaftung) erforderlich erscheint. Soweit Unterlagen, die Vertrauliche Informationen enthalten, in elektronischer Form überlassen worden sind, sind diese Daten spätestens bei Beendigung dieses Vertrages zu löschen oder – soweit dies technisch nicht möglich ist – dauerhaft zu sperren.
  10.6. Der Empfänger wird die Vertraulichen Informationen ebenfalls durch angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen gegen den unbefugten Zugriff durch Dritte sichern und bei der Verarbeitung der Vertraulichen Informationen die gesetzlichen und vertraglichen Vorschriften zum Datenschutz einhalten. Dies beinhaltet auch dem aktuellen Stand der Technik angepasste technische Sicherheitsmaßnahmen (Art. 32 DS-GVO) und die Verpflichtung der Mitarbeiter auf die Vertraulichkeit und die Beachtung des Datenschutzes (Art. 28 Abs. 3 lit. b DS-GVO).
  10.7.

Verstößt der Empfänger vorsätzlich oder fahrlässig gegen die vorgenannten Pflichten zur Geheimhaltung, verpflichtet er sich zur Zahlung einer angemessenen Vertragsstrafe, deren Höhe durch die offenbarende Partei nach billigem Ermessen festzusetzen und im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfen ist. Die Höhe der konkret verwirkten Vertragsstrafe richtet sich insbesondere nach dem Grad der Vertraulichkeit des betroffenen Geschäftsgeheimnisses oder der sonstigen vertraulichen Information, dem Grad des Verschuldens, dem Umfang der offengelegten Information sowie der Anzahl der unberechtigten Personen, deren gegenüber die Information pflichtwidrig offengelegt wird.

Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt. Eine gezahlte Vertragsstrafe wird auf etwaige Schadensersatzansprüche angerechnet. Die Vertragsstrafe stellt den Mindestschaden dar.

§ 11  Nutzungsrechte

  11.1. Der Kunde steht dafür ein, dass die im Rahmen des Auftrags gefertigten Schriftstücke oder sonstigen Dokumente und Unterlagen nur für seine eigenen Zwecke verwendet werden.
  11.2. Der Kunde erhält eine zeitlich unbegrenzte, nicht ausschließliche, unübertragbare und nicht unterlizenzierbare Erlaubnis zur vertragsgemäßen Nutzung der Arbeitsergebnisse.
  11.3. Urhebervermerke dürfen nicht entfernt oder verändert werden.
  11.4. Das Nutzungsrecht des Kunden  ist aufschiebend bedingt durch die vollständige Bezahlung der vereinbarten Vergütung.

§ 12   Änderungen dieser AGB

  12.1. Wir behalten uns das Recht vor, diese AGB jederzeit unter Wahrung einer angemessenen Ankündigungsfrist von mindestens sechs Wochen zu ändern. Wir teilen dem Kunden eine entsprechende Änderung in Textform mit.
  12.2. Widerspricht der Kunde nicht, so gelten die geänderten AGB als angenommen. Im Falle des Widerspruchs besteht der Vertrag unverändert mit den bisherigen AGB fort, wir sind jedoch berechtigt, den Vertrag ordentlich zu kündigen.

§ 13  Anwendbares REcht und Gerichtsstand

  13.1. Diese AGB und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem materiellen deutschen Recht.
  13.2. Erfüllungsort ist der Sitz unseres Unternehmens.
  13.3. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz von Pattempto, sofern nicht eine Norm zwingend einen anderen Gerichtsstand anordnet. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden an einem gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen.
  13.4. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
Stand 29. Juni 2022

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